Voraussetzungen
Für die Erlangung der VWA-Abschlüsse sind erforderlich:
Betriebswirt (VWA)
- mittlere Reife
- Abschluss einer nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung oder einer sonstigen nach Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung mit anschließender einjährigen Berufserfahrung
oder
- bei Absolventen eines Hochschulstudiums (auch bei Abbruch des Studiums) eine zweijährige Berufstätigkeit
Verwaltungsbetriebswirt (VWA)
- zusätzlich zu den Voraussetzungen des Betriebswirtes sind praktische und theoretische Kenntnisse in der öffentlichen Verwaltung erforderlich