Gehobener Dienst
Einstufung des Verwaltungsbetriebswirts (VWA)
in den öffentlichen Dienst
Die Entgeltgruppen des gehobenen Dienstes (E9 und höher) enthalten keine konkreten Eingruppierungsvoraussetzungen in Bezug auf Fortbildungsmaßnahmen bzw. den Bildungsstand. In den Erläuterungen heißt es, dass die Eingruppierung in den gehobenen Dienst nur erfolgt „bei schwierigen und vielseitigen Tätigkeiten, die umfassende Fachkenntnisse und überwiegend selbstständige Leistungen erfordern“. Die umfassenden Fachkenntnisse sind dabei nicht weiter erläutert.
Unproblematisch werden diese bei einem Bachelorabschluss angenommen. Dieser ist aber nicht zwingend Voraussetzung für die Einstufung, da gerade kein konkreter Bildungsabschluss aufgeführt ist. Vielmehr stellen die Entgeltgruppen des gehobenen Dienstes nicht auf die Art der Aus- und Weiterbildung, sondern auf deren Ergebnisse ab.
Die Umschreibung der umfassenden Fachkenntnisse lässt damit einen Ermessensspielraum zu. Die Behörde kann also selbst entscheiden, welcher Bildungsabschluss/welche Weiterbildung solche umfassenden Fachkenntnisse vermitteln. Dabei ist die Behörde auch nicht zwingend auf staatliche Abschlüsse beschränkt, sondern kann die Entscheidung rein nach den Inhalten der Bildungsmaßnahme treffen.
Die Erfahrungen in Thüringen zeigen, dass ein Großteil der Behörden eine Art Richtlinien, die die vergleichbaren Bildungsabschlüsse erfassen, an ihre Personalämter herausgibt, um so die Einordnung zu erleichtern. Diesen Spielraum gibt der Tarifvertrag der öffentlichen Länder ausdrücklich vor, regelt er doch gerade keine konkreten Abschlüsse, sondern stellt allein auf die Kenntnisse ab.
Wir empfehlen Ihnen sich direkt in Ihrer Einrichtung Ihrer Wahl zu erkundigen bzw. hier aktuell ausgeschriebene Stellenausschreibungen zu betrachten. Oftmals wird hier auch direkt der Verwaltungsbetriebswirt (VWA) genannt.