Voraussetzungen

Für die Erlangung der VWA-Abschlüsse sind erforderlich:

Verwaltungsbetriebswirt (VWA)

  • zusätzlich zu den Voraussetzungen des Betriebswirtes sind praktische und theoretische Kenntnisse in der öffentlichen Verwaltung erforderlich

Betriebswirt (VWA)

  • mittlere Reife
  • Abschluss einer nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung oder einer sonstigen nach Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung mit anschließender einjährigen Berufserfahrung

oder

  • bei Absolventen eines Hochschulstudiums (auch bei Abbruch des Studiums) eine zweijährige Berufstätigkeit