Gebührenordnung

1. Berufsbegleitende Studiengänge zum „Betriebswirt (VWA)“ bzw. „Verwaltungs-Betriebswirt (VWA)“

 

Die Studiengebühr für die sechssemestrigen Studiengänge beträgt insgesamt 2.970,- €.

  • Sie umfasst folgende Leistungen:
  • Aufnahme in den Studiengang,
  • Besuch der  Vorlesungen,
  • Bearbeitung von Klausuren,
  • Ablegen der schriftlichen und mündlichen Diplom-Prüfungen,
  • Übergabe von Skripten,
  • Erstellung von Leistungsscheinen, Studienbescheinigungen, Einzahlungsbestätigungen, Hörerkarten und des Studienausweises.

Daraus ergibt sich eine Semestergebühr in Höhe von 495,- €.

Die Zahlung kann im Lastschriftverfahren über 33 Monate erfolgen. Sie beginnt im Jahr der Studienaufnahme im Oktober und endet im Juni des Abschlussjahres. Die monatliche Rate beträgt 90,- €. Wird das Lastschriftverfahren unterbrochen, werden die durch die Bank erhobenen Kosten auf den Verursacher umgelegt.

 

2. Sonstige Gebühren zu vorgenannten Studiengängen

  • Bescheinigungen für die erbrachten Leistungen (Leistungsscheine), für die Bestätigung eingezahlter Gebühren (Studiengebühren) und die Teilnahme am Studium (Studienbescheinigungen) werden kostenfrei ausgestellt. Für die Zweitausfertigung wird je Bescheinigung eine Gebühr in Höhe von 3,00 € erhoben.
  • Jeder eingetragene Hörer erhält kostenfrei eine Hörerkarte pro Semester und einen  Studienausweis. Im Falle des Verlustes des Studienausweises wird für die Zweitausfertigung eine Gebühr in Höhe von 5,00 € für die Zweitausfertigung der Hörerkarte eine Gebühr in Höhe von 3,00 € erhoben.

 

3. Sonderstudiengänge

Für Sonderstudiengänge (z.B. Aufbaustudiengang „Wirtschaftsrecht“) werden die Kosten nach der Spezifik des Studiengangangebots erhoben.

 

4. Gasthörer

Es besteht die Möglichkeit, einzelne in sich geschlossene Vorlesungsgebiete zu belegen, wenn man nicht als Hörer in einem Studiengang eingeschrieben ist. Die Studiengebühr beträgt 4,00 € pro Vorlesungsstunde.